Di. Feb 11th, 2025

JKAA – Bonnus System

JKAA – Bonus-System

Dank der europäischen Subventionsfonds und mit Unterstützung unserer Partner und Sponsoren können Sie zuzüglich Ihrer individuellen beruflichen Kompetenzerweiterung und Karriereförderung sogar noch mit einem dicken finanziellen Plus aussteigen.


Beispielrechnung I – mit dem 5***** Paket – Studienreise

  • Studiengebühr 5.880 EUR im Jahr 2024
  • Refundierung 2025: 2.419,30 EUR
  • Studienreise ind die JKAA – Sommerakademie mit Begleitperson.

2 x 2. 174 EUR  = 4.348 EUR  minus 500 € für die Begleitperson = 3.848 EUR

Bonus: 6.267,30 EUR

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Beispielrechnung II – mit dem 5***** Paket – Studienreise

Studiengebühr 7.600 EUR im Jahr 2024

Steueraausgleich 2025: ~ 3.138  EUR

Studienreise ind die JKAA – Sommerakademie mit Begleitperson.

2 x 2. 174 EUR  = 4.348 EUR  minus 500 € für die Begleitperson = 3.848 EUR

Bonus: 6.986 EUR


Beispielrechnung III mit Sposorship

Studiengebühr 7.600 EUR im Jahr 2024

Sposnsor-Gutscheine 2025: 80% = 6.080EUR

Sposnsor-Barablöse 2026: 70% = 5.320 EUR*

* auch Restbeträge der nicht verbrauchten Gutscheine werden in bar abgelöst


Werbungskosten: 2.419,30 EUR zurückerhalten

Um zu berechnen, wie viel Geld Sie im Rahmen des Lohnsteuerausgleichs zurückerhalten, wenn Sie 5.880 EUR in berufliche Weiterbildungsmaßnahmen investieren und diese als Werbungskosten absetzen, gehen wir wie folgt vor:

Berechnung des zu versteuernden Einkommens:

  • Bruttojahreseinkommen: 52.000 EUR
    Abzugsfähige Werbungskosten (berufliche Weiterbildung): 5.880 EUR

Zu versteuerndes Einkommen: 52.000 EUR−5.880 EUR = 46.120 EUR

Berechnung der Einkommensteuer vor Abzug der Werbungskosten

Die Steuersätze (2024) in Österreich sind wie folgt:

  • 0% auf Einkommen bis 11.693 EUR
  • 20% auf Einkommen von 11.694 EUR bis 19.134 EUR
  • 30% auf Einkommen von 19.135 EUR bis 32.075 EUR
  • 41% auf Einkommen von 32.076 EUR bis 62.080 EUR
  • 48% auf Einkommen von 62.081 EUR bis 93.120 EUR
  • 50% auf Einkommen von 93.121 EUR bis 1.000.000 EUR
  • 55% auf Einkommen über 1.000.000 EUR

Für ein Einkommen von 52.000 EUR

  • 0% auf 11.693 EUR = 0 EUR
  • 20% auf (19.134 – 11.693) = 1.488,20 EUR
  • 30% auf (32.075 – 19.134) = 3.588,30 EUR
  • 41% auf (52.000 – 32.075) = 8.190,75 EUR

Gesamte Steuer: 0+1.488,20+3.588,30+8.190,75=13.267,25 

Für ein Einkommen von 46.120 EUR

  • 0% auf 11.693 EUR = 0 EUR
  • 20% auf (19.134 – 11.693) = 1.488,20 EUR
  • 30% auf (32.075 – 19.134) = 3.588,30 EUR
  • 41% auf (46.120 – 32.075) = 5.771,45 EUR

Gesamte Steuer: 0+1.488,20+3.588,30+5.771,45=10.847,95 EUR

Rückerstattung im Rahmen des Lohnsteuerausgleichs

13.267,25 EUR−10.847,95 EUR = 2.419,30 EUR

Sie würden also im Rahmen des Lohnsteuerausgleichs etwa 2.419,30 EUR zurückerhalten.


Werbungskosten: 3.138 EUR zurückerhalten

In Österreich können Werbungskosten, die im Zusammenhang mit der beruflichen Weiterbildung stehen, von der Steuer abgesetzt werden. Um zu berechnen, wie viel Geld Sie im Rahmen des Lohnsteuerausgleichs zurückerhalten können, müssen wir den Steuersatz und die anrechenbaren Werbungskosten berücksichtigen.

Beispielrechnung

In Österreich werden Einkommensteuer (ESt) nach einem progressiven Steuertarif berechnet. Für das Jahr 2024 (aktuelle Zahlen verwenden) gilt folgender Tarif:

  • 0% für Einkommensanteile bis 11.693 EUR
  • 20% für Einkommensanteile von 11.694 EUR bis 19.134 EUR
  • 30% für Einkommensanteile von 19.135 EUR bis 32.075 EUR
  • 41% für Einkommensanteile von 32.076 EUR bis 62.080 EUR
  • 48% für Einkommensanteile von 62.081 EUR bis 93.120 EUR
  • 50% für Einkommensanteile von 93.121 EUR bis 1.000.000 EUR
  • 55% für Einkommensanteile über 1.000.000 EUR

Wir berechnen zuerst Ihr zu versteuerndes Einkommen:

  1. Bruttojahreseinkommen: 52.000 EUR
  2. Werbungskosten (berufliche Weiterbildungsmaßnahmen): 7.600 EUR

Das zu versteuernde Einkommen beträgt somit

52.000 EUR − 7.600 EUR = 44.400 EUR

Nun berechnen wir die Einkommensteuer ohne die Weiterbildungskosten und mit den Weiterbildungskosten und ermitteln die Differenz.

Berechnung der Steuer ohne Werbungskosten

Für ein Einkommen von 52.000 EUR

  • 0% auf 11.693 EUR = 0 EUR
  • 20% auf (19.134 – 11.693) = 1.488,20 EUR
  • 30% auf (32.075 – 19.134) = 3.588,30 EUR
  • 41% auf (52.000 – 32.075) = 8.190,75 EUR

Gesamte Steuer: 0+1.488,20+3.588,30+8.190,75 = 13.267,25 EUR

Berechnung der Steuer mit Werbungskosten

Für ein Einkommen von 44.400 EUR

  • 0% auf 11.693 EUR = 0 EUR
  • 20% auf (19.134 – 11.693) = 1.488,20 EUR
  • 30% auf (32.075 – 19.134) = 3.588,30 EUR
  • 41% auf (44.400 – 32.075) = 5.052,75 EUR

Gesamte Steuer: 0+1.488,20+3.588,30+5.052,75 = 10.129,25 EUR

Rückerstattung im Rahmen des Lohnsteuerausgleichs

13.267,25 EUR−10.129,25 EUR = 3.138,00 EUR

Sie würden also im Rahmen des Lohnsteuerausgleichs etwa 3.138 EUR zurückerhalten

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