
JKAA – Bonus-System
Inhalt
Dank der europäischen Subventionsfonds und mit Unterstützung unserer Partner und Sponsoren können Sie zuzüglich Ihrer individuellen beruflichen Kompetenzerweiterung und Karriereförderung sogar noch mit einem dicken finanziellen Plus aussteigen.
Beispielrechnung I – mit dem 5***** Paket – Studienreise
- Studiengebühr 5.880 EUR im Jahr 2024
- Refundierung 2025: 2.419,30 EUR
- Studienreise ind die JKAA – Sommerakademie mit Begleitperson.
2 x 2. 174 EUR = 4.348 EUR minus 500 € für die Begleitperson = 3.848 EUR
Bonus: 6.267,30 EUR
Beispielrechnung II – mit dem 5***** Paket – Studienreise
Studiengebühr 7.600 EUR im Jahr 2024
Steueraausgleich 2025: ~ 3.138 EUR
Studienreise ind die JKAA – Sommerakademie mit Begleitperson.
2 x 2. 174 EUR = 4.348 EUR minus 500 € für die Begleitperson = 3.848 EUR
Bonus: 6.986 EUR
Beispielrechnung III mit Sposorship
Studiengebühr 7.600 EUR im Jahr 2024
Sposnsor-Gutscheine 2025: 80% = 6.080EUR
Sposnsor-Barablöse 2026: 70% = 5.320 EUR*
* auch Restbeträge der nicht verbrauchten Gutscheine werden in bar abgelöst
Werbungskosten: 2.419,30 EUR zurückerhalten
Um zu berechnen, wie viel Geld Sie im Rahmen des Lohnsteuerausgleichs zurückerhalten, wenn Sie 5.880 EUR in berufliche Weiterbildungsmaßnahmen investieren und diese als Werbungskosten absetzen, gehen wir wie folgt vor:
Berechnung des zu versteuernden Einkommens:
- Bruttojahreseinkommen: 52.000 EUR
Abzugsfähige Werbungskosten (berufliche Weiterbildung): 5.880 EUR
Zu versteuerndes Einkommen: 52.000 EUR−5.880 EUR = 46.120 EUR
Berechnung der Einkommensteuer vor Abzug der Werbungskosten
Die Steuersätze (2024) in Österreich sind wie folgt:
- 0% auf Einkommen bis 11.693 EUR
- 20% auf Einkommen von 11.694 EUR bis 19.134 EUR
- 30% auf Einkommen von 19.135 EUR bis 32.075 EUR
- 41% auf Einkommen von 32.076 EUR bis 62.080 EUR
- 48% auf Einkommen von 62.081 EUR bis 93.120 EUR
- 50% auf Einkommen von 93.121 EUR bis 1.000.000 EUR
- 55% auf Einkommen über 1.000.000 EUR
Für ein Einkommen von 52.000 EUR
- 0% auf 11.693 EUR = 0 EUR
- 20% auf (19.134 – 11.693) = 1.488,20 EUR
- 30% auf (32.075 – 19.134) = 3.588,30 EUR
- 41% auf (52.000 – 32.075) = 8.190,75 EUR
Gesamte Steuer: 0+1.488,20+3.588,30+8.190,75=13.267,25
Für ein Einkommen von 46.120 EUR
- 0% auf 11.693 EUR = 0 EUR
- 20% auf (19.134 – 11.693) = 1.488,20 EUR
- 30% auf (32.075 – 19.134) = 3.588,30 EUR
- 41% auf (46.120 – 32.075) = 5.771,45 EUR
Gesamte Steuer: 0+1.488,20+3.588,30+5.771,45=10.847,95 EUR
Rückerstattung im Rahmen des Lohnsteuerausgleichs
13.267,25 EUR−10.847,95 EUR = 2.419,30 EUR
Sie würden also im Rahmen des Lohnsteuerausgleichs etwa 2.419,30 EUR zurückerhalten.
Werbungskosten: 3.138 EUR zurückerhalten
In Österreich können Werbungskosten, die im Zusammenhang mit der beruflichen Weiterbildung stehen, von der Steuer abgesetzt werden. Um zu berechnen, wie viel Geld Sie im Rahmen des Lohnsteuerausgleichs zurückerhalten können, müssen wir den Steuersatz und die anrechenbaren Werbungskosten berücksichtigen.
Beispielrechnung
In Österreich werden Einkommensteuer (ESt) nach einem progressiven Steuertarif berechnet. Für das Jahr 2024 (aktuelle Zahlen verwenden) gilt folgender Tarif:
- 0% für Einkommensanteile bis 11.693 EUR
- 20% für Einkommensanteile von 11.694 EUR bis 19.134 EUR
- 30% für Einkommensanteile von 19.135 EUR bis 32.075 EUR
- 41% für Einkommensanteile von 32.076 EUR bis 62.080 EUR
- 48% für Einkommensanteile von 62.081 EUR bis 93.120 EUR
- 50% für Einkommensanteile von 93.121 EUR bis 1.000.000 EUR
- 55% für Einkommensanteile über 1.000.000 EUR
Wir berechnen zuerst Ihr zu versteuerndes Einkommen:
- Bruttojahreseinkommen: 52.000 EUR
- Werbungskosten (berufliche Weiterbildungsmaßnahmen): 7.600 EUR
Das zu versteuernde Einkommen beträgt somit
52.000 EUR − 7.600 EUR = 44.400 EUR
Nun berechnen wir die Einkommensteuer ohne die Weiterbildungskosten und mit den Weiterbildungskosten und ermitteln die Differenz.
Berechnung der Steuer ohne Werbungskosten
Für ein Einkommen von 52.000 EUR
- 0% auf 11.693 EUR = 0 EUR
- 20% auf (19.134 – 11.693) = 1.488,20 EUR
- 30% auf (32.075 – 19.134) = 3.588,30 EUR
- 41% auf (52.000 – 32.075) = 8.190,75 EUR
Gesamte Steuer: 0+1.488,20+3.588,30+8.190,75 = 13.267,25 EUR
Berechnung der Steuer mit Werbungskosten
Für ein Einkommen von 44.400 EUR
- 0% auf 11.693 EUR = 0 EUR
- 20% auf (19.134 – 11.693) = 1.488,20 EUR
- 30% auf (32.075 – 19.134) = 3.588,30 EUR
- 41% auf (44.400 – 32.075) = 5.052,75 EUR
Gesamte Steuer: 0+1.488,20+3.588,30+5.052,75 = 10.129,25 EUR
Rückerstattung im Rahmen des Lohnsteuerausgleichs
13.267,25 EUR−10.129,25 EUR = 3.138,00 EUR
Sie würden also im Rahmen des Lohnsteuerausgleichs etwa 3.138 EUR zurückerhalten